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Wie ist mit Baurechnungen zu verfahren » Historie » Version 1

Uwe Lehnert, 31.07.2020 13:29

1 1 Uwe Lehnert
h1. Wie ist mit Baurechnungen zu verfahren?
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Baurechnungen stellen von Inhalt, Umfang, Anlagen und Verarbeitungsworkflow eine Besonderheit unter den Rechnungen dar. Durch diese Abweichungen sind sie derzeit durch den Standard nur bedingt abbildbar und medienbruchfrei verarbeitbar.
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Aus diesem Grund wurde durch das nationale Standardisierungsgremium unter Federführung der KoSIT ein Netzwerk elektronische Baurechnung (NEB) ins Leben gerufen. Dieses Gremium hatte zunächst ein Konstituierungssitzung am 11.12.2019 in Hannover. 
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Ziele der Gremienarbeit sind für den Bereich Baurechnung demzufolge:
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*Kurzfristige Ziele:*
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* 	Empfang elektronischer Rechnungen im Baubereich sicherstellen 
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> *  	Anbindung der Bauverwaltung an ZRE 
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> *  	Abläufe in der Bauverwaltung; Auswirkungen auf Personalbedarf 
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> *  	Anpassung von Verträgen, Dienstanweisungen, Verfahrensdokumentation etc. 
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> *  	Gefährdungsanalyse (Fälschungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Nutzung von E-Mail!) 
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* 	Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Baubereich 
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> *  	Anpassung von Verträgen, Dienstanweisungen, Verfahrensdokumentation etc. 
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*Mittelfristige Ziele:*
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* 	Anschluss an die Beschaffung
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*Langfristige Ziele:*
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* 	Weitere Optimierungspotenziale identifizieren und realisieren 
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Erreicht werden soll auch eine Anbindung des Netzwerkes NEB an das EG XRechnung. Es erfolgte ein Austausch der eMail-Verteiler damit Baufachleute wissen, wer im Land Ansprechpartner für die elektronische Rechnungsstellung ist. 
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Der Freistaat Sachsen ist mit einer Vertreterin des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)im Gremium vertreten.