Muss ich das Portal des Freistaates nutzen » Historie » Version 3
Uwe Lehnert, 08.06.2020 10:24
1 | 1 | Uwe Lehnert | h1. Muss ich das Portal des Freistaates nutzen |
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3 | Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, das Portal des Freistaates Sachsen für den Empfang von E-Rechnungen zu nutzen. |
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5 | Die Komponente Zentrales Routing Land (ZRL in Verbindung mit dem Zentralen Rechnungseingang (OZG-RE) stellt ein Angebot des Freistaates an die sächsischen Kommunen dar. Ziel ist es, die Kommunen und deren Verbände bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen, Mehraufwendungen zu vermeiden und eine einheitliche, sichere Infrastruktur im Sinne des OZG dafür bereitzustellen |
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7 | Für die Kommunen ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen: |
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9 | # Durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur muss kein eigenes Angebot erstellt werden. Es ist ein kostengünstiges Angebot,da hierfür außer den Kosten der Bundesdruckerei für die Bereitstellung der E-Rechnung keine weiteren laufenden oder Entwicklungskosten anfallen. |
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10 | # Es ist eine qualifizierte und standardisierte Infrastruktur, welche von einer sehr hohen Anzahl von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und -einrichtungen genutzt wird. Durch den zentraln Betreib werden automatisch alle gesetzlichen Änderungen für alle angebundenen Nutzer umgesetzt. |
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11 | # Das ZRL nutzt eine gesicherte Infrastruktur, welche bereits eine Vorprüfung der Rechnung auf Standardkonformität, Einhaltung der Geschäftsregeln und Freiheit von schadhaften Inhalten vornimmt. |
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12 | 3 | Uwe Lehnert | # Das ZRL unterstützt eine direkte Anbindung eigener Verfahren zur Abholung der E-Rechnung, aber ermöglicht auch mit dem Funktionspostfach eine Einstiegslösung, falls eine direkte Anbindung noch nicht erfolgen kann. |
13 | 2 | Uwe Lehnert | # Es besteht auch für die Lieferanten eine hohe Verlässlichkeit, da diese über ein Portal eine Vielzahl ihrer Kunden adressieren können. |