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Muss ich das Portal des Freistaates nutzen

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, das Portal des Freistaates Sachsen für den Empfang von E-Rechnungen zu nutzen.

Die Komponente Zentrales Routing Land (ZRL in Verbindung mit dem Zentralen Rechnungseingang (OZG-RE) stellt ein Angebot des Freistaates an die sächsischen Kommunen dar. Ziel ist es, die Kommunen und deren Verbände bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen, Mehraufwendungen zu vermeiden und eine einheitliche, sichere Infrastruktur im Sinne des OZG dafür bereitzustellen

Für die Kommunen ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen:

  1. Durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur muss kein eigenes Angebot erstellt werden. Es ist ein kostengünstiges Angebot,da hierfür außer den Kosten der Bundesdruckerei für die Bereitstellung der E-Rechnung keine weiteren laufenden oder Entwicklungskosten anfallen.
  2. Es ist eine qualifizierte und standardisierte Infrastruktur, welche von einer sehr hohen Anzahl von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und -einrichtungen genutzt wird. Durch den zentraln Betreib werden automatisch alle gesetzlichen Änderungen für alle angebundenen Nutzer umgesetzt.
  3. Das ZRL nutzt eine gesicherte Infrastruktur, welche bereits eine Vorprüfung der Rechnung auf Standardkonformität, Einhaltung der Geschäftsregeln und Freiheit von schadhaften Inhalten vornimmt.
  4. Das ZRL unterstützt eine direkte Anbindung eigener Verfahren zur Abholung der E-Rechnung, aber ermöglicht auch mit dem Funktionspostfach eine Einstiegslösung, falls eine direkte Anbindung noch nicht erfolgen kann.
  5. Es besteht auch für die Lieferanten eine hohe Verlässlichkeit, da diese über ein Portal eine Vielzahl ihrer Kunden adressieren können.
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Von Uwe Lehnert vor fast 4 Jahren aktualisiert · 3 Revisionen

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