Muss ich das Portal des Freistaates nutzen » Historie » Revision 2
Revision 1 (Uwe Lehnert, 08.06.2020 10:21) → Revision 2/3 (Uwe Lehnert, 08.06.2020 10:21)
h1. Muss ich das Portal des Freistaates nutzen Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, das Portal des Freistaates Sachsen für den Empfang von E-Rechnungen zu nutzen. Die Komponente Zentrales Routing Land (ZRL in Verbindung mit dem Zentralen Rechnungseingang (OZG-RE) stellt ein Angebot des Freistaates an die sächsischen Kommunen dar. Ziel ist es, die Kommunen und deren Verbände bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen, Mehraufwendungen zu vermeiden und eine einheitliche, sichere Infrastruktur im Sinne des OZG dafür bereitzustellen Für die Kommunen ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen: # Durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur muss kein eigenes Angebot erstellt werden. Es ist ein kostengünstiges Angebot,da hierfür außer den Kosten der Bundesdruckerei für die Bereitstellung der E-Rechnung keine weiteren laufenden oder Entwicklungskosten anfallen. # Es ist eine qualifizierte und standardisierte Infrastruktur, welche von einer sehr hohen Anzahl von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und -einrichtungen genutzt wird. Durch den zentraln Betreib werden automatisch alle gesetzlichen Änderungen für alle angebundenen Nutzer umgesetzt. # Das ZRL nutzt eine gesicherte Infrastruktur, welche bereits eine Vorprüfung der Rechnung auf Standardkonformität, Einhaltung der Geschäftsregeln und Freiheit von schadhaften Inhalten vornimmt. # Es besteht auch für die Lieferanten eine hohe Verlässlichkeit, da diese über ein Portal eine Vielzahl ihrer Kunden adressieren adressiieren können.