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Muss ich das Portal des Freistaates nutzen » Historie » Version 2

Uwe Lehnert, 08.06.2020 10:21

1 1 Uwe Lehnert
h1. Muss ich das Portal des Freistaates nutzen
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Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, das Portal des Freistaates Sachsen für den Empfang von E-Rechnungen zu nutzen. 
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Die Komponente Zentrales Routing Land (ZRL in Verbindung mit dem Zentralen Rechnungseingang (OZG-RE) stellt ein Angebot des Freistaates an die sächsischen Kommunen dar. Ziel ist es, die Kommunen und deren Verbände bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen, Mehraufwendungen zu vermeiden und eine einheitliche, sichere Infrastruktur im Sinne des OZG dafür bereitzustellen
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Für die Kommunen ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen:
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# Durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur muss kein eigenes Angebot erstellt werden. Es ist ein kostengünstiges Angebot,da hierfür außer den Kosten der Bundesdruckerei für die Bereitstellung der E-Rechnung keine weiteren laufenden oder Entwicklungskosten anfallen.
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# Es ist eine qualifizierte und standardisierte Infrastruktur, welche von einer sehr hohen Anzahl von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und -einrichtungen genutzt wird. Durch den zentraln Betreib werden automatisch alle gesetzlichen Änderungen für alle angebundenen Nutzer umgesetzt.
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# Das ZRL nutzt eine gesicherte Infrastruktur, welche bereits eine Vorprüfung der Rechnung auf Standardkonformität, Einhaltung der Geschäftsregeln und Freiheit von schadhaften Inhalten  vornimmt.
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# Es besteht auch für die Lieferanten eine hohe Verlässlichkeit, da diese über ein Portal eine Vielzahl ihrer Kunden adressieren können.