Zentrale Infrastruktur E-Rechnung in Sachsen » Historie » Revision 9
Revision 8 (Uwe Lehnert, 11.03.2020 16:22) → Revision 9/20 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 13:53)
h1. Zentrale Infrastruktur E-Rechnung für Kommunen in Sachsen
Für die Umsetzung der Anforderungen an den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) hat sich der Freistaat Sachsen dazu entschlossen, eine zentrale Infrastruktur aufzubauen und zu nutzen.
Diese Infrastruktur steht, soweit sie Bestandteil der zentralen Basiskomponenten des Freistaates ist, auch den sächsischen Trägern der Selbstverwaltungen kostenfrei zur Verfügung. (Lediglich für die Nutzung des zentralen Rechnungseinganges fallen nutzungsbezogene Entgelte an, siehe [[Welche Kosten fallen für den öffentlichen Auftraggeber für die Nutzung an?]])
Die zentrale Infrastruktur setzt sich folgendermaßen zusammen:
# Der zentrale Rechnungseingang (OZG-RE). Dabei handelt es sich um ein zentrales Rechnungseingangsportal (Web-Portal). Rechnungssteller (Auftragnehmer) müssen sich einmalig an diesem Portal unter Angabe einiger firmenspezifischer Daten (Name, Anschrift Ansprechpartner USt-ID oder Steuernummer) registrieren. Dann haben Sie die Möglichkeit, Rechnungen zu (manuel) erfassen, hochzuladen oder per Webservice einzustellen. Für die Adressierung benutzen sie dabei die Leitweg-ID des jeweiligen Rechnungsempfängers (öffentlicher Auftraggeber)
# Die Landeskomponente Zentrales Routing Land (ZRL) fragt täglich den OZG-RE ab, ob Rechnungen für sächsische Empfänger vorliegen und holt diese dann von dort ab.
# Bei Vorliegen von neuen Rechnungen erhält der Empfänger eine entsprechende Information. Er kann diese Rechnungen dann automatisiert oder manuell von der ZRL abholen.
# Rechnungsworkflow, (Freigabe und Auszahlung) sowie elektronische Langzeitspeicherung erolgen grundsätzlich in der jeweiligen Verwaltung. Sie sind nicht Bestandteil der zentral bereitgestellten Infrastruktur.
!http://projekte.sakd.de/dmsf/files/2538/view!