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Welche Voraussetzungen muss der öffentliche Auftraggeber für eine Nutzung des ZRL erfüllen¶
Öffentliche Auftraggeber in Sachsen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die Infrastruktur nutzen zu können:¶
- Der öffentliche Auftraggeber muss ein Träger der Selbstverwaltung sein. Träger der Selbstverwaltungen sind nach Artikel 82 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung vor allem Gemeinden, die Landkreise und andere Gemeindeverbände. Zweckverbände sind nach Artikel 82 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung i. V. m. § 45 Abs. 1 SächsKomZG grundsätzlich ebenfalls Träger der Selbstverwaltung.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, ob diese Voraussetzung für Ihre Verwaltung zutrifft! - Der öffentliche Auftraggeber muss Zugang zum KDN / SVN haben, da die Angebote der zentralen Infrastruktur (ZRL) nur über das exclusive Netz bereitgestellt werden.
- Der öffentliche Auftraggeber muss gegenüber dem SID die Nutzungsbedingungen, das Vorliegen der unter 1. benannten Voraussetzung sowie die Beauftragung zur Abholung seiner Rechnungen von der OZG-RE erklären. Dazu wurde vom SID ein Formular unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sid_lse_eRechnung&formtecid=11&areashortname=SMI_SID bereitgestellt.
Papierausrichtung
Von Uwe Lehnert vor etwa 4 Jahren aktualisiert · 5 Revisionen
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