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Welche Voraussetzungen muss der öffentliche Auftraggeber für eine Nutzung des ZRL erfüllen

Öffentliche Auftraggeber in Sachsen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die Infrastruktur nutzen zu können:

  1. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Träger der Selbstverwaltung sein. Träger der Selbstverwaltungen sind nach Artikel 82 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung vor allem Gemeinden, die Landkreise und andere Gemeindeverbände. Zweckverbände sind nach Artikel 82 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung i. V. m. § 45 Abs. 1 SächsKomZG grundsätzlich ebenfalls Träger der Selbstverwaltung.
    Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, ob diese Voraussetzung für Ihre Verwaltung zutrifft!
  2. Der öffentliche Auftraggeber muss Zugang zum KDN / SVN haben, da die Angebote der zentralen Infrastruktur (ZRL) nur über das exclusive Netz bereitgestellt werden.
  3. Der öffentliche Auftraggeber muss gegenüber dem SID die Nutzungsbedingungen, das Vorliegen der unter 1. benannten Voraussetzung sowie die Beauftragung zur Abholung seiner Rechnungen von der OZG-RE erklären. Dazu wurde vom SID ein Formular unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sid_lse_eRechnung&formtecid=11&areashortname=SMI_SID bereitgestellt.
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Von Uwe Lehnert vor etwa 4 Jahren aktualisiert · 5 Revisionen

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