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Welche Kosten fallen für den öffentlichen Auftraggeber für die Nutzung an

Auszug aus den Nutzungsbedingungen für das Zentrale Routing Land (Quelle: Sächsischer Staatsbetrieb Informatik Dienste):

Für staatliche Behörden des Freistaates Sachsen werden die Kosten zentral finanziert.
Allen weiteren nutzenden Einrichtungen stellt der SID die Transaktionskosten in Rechnung. Für jede zur Abholung bereitgestellte Rechnung fällt ein Netto-Betrag in Höhe von 0,15 €. Die entsprechenden Beträge werden der nutzenden Einrichtung quartalsweise nachträglich in Rechnung gestellt.
Die genannten Rechnungsbeträge verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Sollte sich für den SID aus der erbrachten Leistung gegenüber der nutzenden Einrichtung eine Umsatzsteuerpflicht ergeben, so wird der Umsatzsteuerbetrag der nutzenden Einrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierfür ist der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuersatz maßgebend. Der SID geht davon aus, dass die durch die nutzende erteilten Aufträge stets die Ausführung hoheitlicher Tätigkeiten nach sich ziehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat die nutzende Einrichtung dies dem SID rechtzeitig anzuzeigen.

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Von Uwe Lehnert vor etwa 4 Jahren aktualisiert · 1 Revisionen

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