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Dürfen alle öffentlichen Auftraggeber das ZRL nutzen

Nein, leider nicht.

Die Basiskomponente Zahlungsverkehr mit dem Modul ZRL steht nur den öffentlichen Trägern der Selbstverwaltung zu. Diese sind die Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände und Zweckverbände sowie deren rechtlich unselbstständige Einrichtungen (z. B. Eigenbetriebe Stiftungen etc.).

Andere öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes, z. B. Kapitalgesellschaften mit ganzheitlicher oder mehrheitlicher kommunaler Beteiligungen (Aktiengesellschaften, GmbH), wie beispielsweise Stadtwerke, sind nicht zur Nutzung des ZRL berechtigt. Diese müssen sich entweder eine eigene Infrastruktur aufbauen oder andere bestehende Angebote, z. B. von der Bundesdruckerei, nutzen.

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Von Uwe Lehnert vor fast 4 Jahren aktualisiert · 2 Revisionen

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