Anbindung an das Zentrale Routing Land » Historie » Revision 9
Revision 8 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 08:59) → Revision 9/12 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 09:02)
h1. Anbindung an das Zentrale Routing Land h2. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Nutzung * # *Das Zentrale Routing Land (ZRL) ist nur aus dem KDN/SVN erreichbar!* * # Für die Nutzung der OZG-RE (im Wirkbetrieb) werden durch die Bundesdruckerei *verbrauchsabhängige Gebühren in Höhe von 0,15 € (netto) je bereitgestellter Rechnung* berechnet. Diese werden durch den SID an die Endnutzer quartalsweise in Rechnung gestellt. * # Für die Nutzung des ZRL selbst fallen keine weiteren Kosten an, da diese unter die Mitnutzungsvereinbarung für die zentralen Basiskomponenten zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Sachsen fällt. h2. Weiterführende Informationen # [[Registrierung der Leitweg-ID und die Art der Anbindung]] # [[Prozess zur Bereitstellung einer Empfangskomponente]] # [[Umgang mit den übersendeten Zugangsdaten]]