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Anbindung an das Zentrale Routing Land » Historie » Revision 8

Revision 7 (Uwe Lehnert, 11.03.2020 16:31) → Revision 8/12 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 08:59)

h1. Anbindung an das Zentrale Routing Land 

 h2. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Nutzung  

 # *Das Zentrale Routing Land (ZRL) ist nur aus dem KDN/SVN erreichbar!* 
 # Für die Nutzung der OZG-RE (im Wirkbetrieb) werden durch die Bundesdruckerei *verbrauchsabhängige Gebühren in Höhe von 0,15 € (netto) je bereitgestellter Rechnung* berechnet. Diese werden durch den SID an die Endnutzer quartalsweise in Rechnung gestellt. 
 # Für die Nutzung des ZRL selbst fallen keine weiteren Kosten an, da diese unter die Mitnutzungsvereinbarung für die zentralen Basiskomponenten zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Sachsen fällt. 


 # [[Registrierung der Leitweg-ID und die Art der Anbindung]] 
 # [[Prozess zur Bereitstellung einer Empfangskomponente]] 
 # [[Umgang mit den übersendeten Zugangsdaten]]