Anbindung an das Zentrale Routing Land » Historie » Revision 8
Revision 7 (Uwe Lehnert, 11.03.2020 16:31) → Revision 8/12 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 08:59)
h1. Anbindung an das Zentrale Routing Land
h2. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Nutzung
# *Das Zentrale Routing Land (ZRL) ist nur aus dem KDN/SVN erreichbar!*
# Für die Nutzung der OZG-RE (im Wirkbetrieb) werden durch die Bundesdruckerei *verbrauchsabhängige Gebühren in Höhe von 0,15 € (netto) je bereitgestellter Rechnung* berechnet. Diese werden durch den SID an die Endnutzer quartalsweise in Rechnung gestellt.
# Für die Nutzung des ZRL selbst fallen keine weiteren Kosten an, da diese unter die Mitnutzungsvereinbarung für die zentralen Basiskomponenten zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Sachsen fällt.
# [[Registrierung der Leitweg-ID und die Art der Anbindung]]
# [[Prozess zur Bereitstellung einer Empfangskomponente]]
# [[Umgang mit den übersendeten Zugangsdaten]]