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Anbindung an das Zentrale Routing Land » Historie » Revision 11

Revision 10 (Uwe Lehnert, 12.03.2020 11:10) → Revision 11/12 (Uwe Lehnert, 13.03.2020 14:57)

h1. Anbindung an das Zentrale Routing Land 

 h2. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Nutzung  

 * *Das Zentrale Routing Land (ZRL) ist nur aus dem KDN/SVN erreichbar!* 
 * Für die Nutzung der OZG-RE (im Wirkbetrieb) werden durch die Bundesdruckerei *verbrauchsabhängige Gebühren in Höhe von 0,15 € (netto) je bereitgestellter Rechnung* berechnet. Diese werden durch den SID an die Endnutzer quartalsweise in Rechnung gestellt. 
 * Für die Nutzung des ZRL selbst fallen keine weiteren Kosten an, da diese unter die Mitnutzungsvereinbarung für die zentralen Basiskomponenten zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Sachsen fällt. 

 h2. Weiterführende Informationen 

 # [[Registrierung der Leitweg-ID und die Art der Anbindung]] 
 # [[Prozess zur Bereitstellung einer Empfangskomponente]] 
 # [[Anbindung an die ZRE-Komponente und Testdurchführung]] 
 # [[Umgang mit den übersendeten Zugangsdaten]] 
 # [[Annahme der Nutzungsbedingungen]]